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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!
Ich freue mich, Ihnen die aktuelle Ausgabe meines Newsletters vorstellen zu können.
Sie lesen hier regelmäßig über wichtige rechtliche Neuerungen und Ereignisse, die sowohl die Gesellschaft als auch jeden Einzelnen betreffen. Darüber hinaus möchten ich Ihnen einen Einblick in die Arbeitsweise meiner Kanzlei geben und aufzeigen, wie moderne Rechtsberatung für die persönliche Situation hilfreich sein kann.
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Allgemeines Zivilrecht:
Vorrang der Verbesserung im Gewährleistungsrecht
Lieferung und der Einbau einer Küche war strittig. Die Küche hatte Mängel, die mit Setzung einer Frist von 14 Tagen gerügt wurden. Objektiv waren diese Mängel in der gesetzten Frist nicht zu beheben. Der Werkunternehmer bot mehrere Sanierungsvorschläge an, welche der Besteller ablehnte. Daraufhin klagte der Werkunternehmer den offenen Werklohn ein.
Der OGH führte aus, dass dem Werkunternehmer eine Chance zur Behebung von Mängeln eingeräumt werden muss. Welche Frist für die Behebung als angemessen gilt, ist im Einzelfall zu beurteilen.
Hier war die eingeräumte Verbesserungsfrist jedenfalls zu kurz und hatte der Werkbesteller sohin den Werklohn zu begleichen, obwohl die Küche mangelhaft war.
(OGH 3.11.2005, 6 Ob 85/05 a)
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Arbeitsrecht:
Ärztliche Anweisungen während des Krankenstandes
Ein Arbeitnehmer, der sich im Krankenstand befindet, hat sich an die Anordnungen des Arztes zu halten. Verstößt er schwerwiegend gegen diese Anordnungen und beeinflusst dadurch seinen Krankheitsverlauf negativ, sodass sich der Heilungsverlauf z.B. verzögert, kann er wirksam entlassen werden.
Zu beachten ist dabei, wie generell bei jeder Entlassung, dass diese unverzüglich ausgesprochen wird.
(OGH 8 ObA 101/06w)
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Ab 1.8.2008 Erb- und Schenkungssteuer wurden durch das "Schenkungsmeldegesetz" ersetzt!
Informationen hier:
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Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen Dr. Anton Dierigl __________________________________________
Dr. Anton Dierigl Rechtsanwalt und Mediator
Kugelfangweg 27 A-6063 Rum
Telefon: 0512/ 260909
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