Newsletter Mai 2008



Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!

Ich freue mich, Ihnen die aktuelle Ausgabe meines Newsletters vorstellen zu können.

Sie lesen hier regelmäßig über wichtige rechtliche Neuerungen und Ereignisse, die sowohl die Gesellschaft als auch jeden Einzelnen betreffen. Darüber hinaus möchten ich Ihnen einen Einblick in die Arbeitsweise meiner Kanzlei geben und aufzeigen, wie moderne Rechtsberatung für die persönliche Situation hilfreich sein kann.




Unternehmensrecht:

Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Mit Dezember 2007 ist das Wettbewerbsrecht geändert worden. Nunmehr kann jeder, der eine so bezeichnete „unlautere Geschäftspraktik“ anwendet, auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Das Gesetz bezeichnet als unlautere Geschäftspraktiken insbesondere solche, die aggressiv oder irreführend sind, worüber die §§ 1a und 2 UWG nähere Angaben enthalten.

Gegen die Geschäftspraktik kann man vorgehen, wenn sie geeignet ist, den Wettbewerb zum Nachteil von Unternehmern nicht nur unerheblich zu beeinflussen.

Gegen die Geschäftspraktik kann man auch vorgehen, wenn sie mit der der beruflichen Sorgfalt nicht in Einklang steht und weiters geeignet ist, das wirtschaftliche Verhalten eines Durchschnittsverbrauchers wesentlich zu beeinflussen.

Mietrecht:

Eine neue OGH-Entscheidung zur Ausmalpflicht des Mieters

In einem Mietvertrag über eine Geschäftsräumlichkeit, die neu ausgemalt und mit versiegelten Parkettböden übergeben worden war, hat sich der Mieter verpflichtet, das Objekt „im demselben Zustand“ zurückzugeben, wie es sich bei Übergabe befunden hat. Nach drei Jahren stellte der Mieter die Räumlichkeiten zurück, veranlasste jedoch weder das Ausmalen noch die Bodenversieglung. Laut OGH hat der Mieter dem Vermieter jedoch die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zu ersetzen, weil nach seiner Meinung in diesem Fall die Ausmal- und Versiegelungspflicht des Mieters weder gesetz- noch sittenwidrig und somit wirksam vereinbart worden sei.
(09.10.2007; 10Ob79/07a)



Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anton Dierigl
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Dr. Anton Dierigl
Rechtsanwalt und Mediator

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