Arbeitsrecht:
Änderung des Arbeitszeitgesetzes
Mit 1.1.2008 ist das neue Arbeitszeitgesetz in Kraft getreten. Die
Änderung verfolgt auch das Ziel, dass Überstunden – soweit möglich –
vermieden werden können. In der Praxis ist wichtig, dass der Arbeitgeber
in seinem Betrieb Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu
führen hat. Zu beachten ist dabei, dass diese Aufzeichnungspflicht auch
für kleine Betriebe gilt, konkret sogar für solche, die nur einen
Mitarbeiter haben. Das Arbeitsinspektorat prüft die Einhaltung dieser
neuen Verpflichtung des Arbeitgebers. Fehlen Arbeitszeitaufzeichnungen,
hat dies nunmehr die Strafbarkeit des Unternehmers erhöht.
Familienrecht:
Wie rasch nach dem Scheitern von Vergleichsgesprächen ist der
Aufteilungsantrag einzubringen?
Der Anspruch auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher
Ersparnisse erlischt, wenn er nicht binnen einem Jahr nach der Scheidung
anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht wird. Außergerichtliche
Vergleichsgespräche vor Einleitung des Aufteilungsverfahrens bewirken
eine Hemmung des Ablaufs dieser Frist nur dann, wenn der
Aufteilungsantrag nach Abbruch der Vergleichsverhandlungen ohne unnötigen
Aufschub eingebracht wird. Jüngst hat der OGH ausgesprochen (13.09.2007;
6Ob209/07i), dass diese Frist bei einer Untätigkeit von etwa einem
Monat nicht überschritten ist.
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