Mediation

Der Konflikt
ist die Wurzel gesellschaftlicher und persönlicher
Veränderungen!

 

Um das „Faustrecht“ zurückzudrängen, musste der Staat den einzelnen Bürgern andere Zugangsmöglichkeiten zur friedlichen Regelung von Rechtsstreitigkeiten schaffen.

 

Es wurde daher mit großem Aufwand die Gerichtsbarkeit geschaffen, wo ein

  • unparteiischer Richter in einem
  • Gerichtsverfahren für beide Parteien
  • zwingendes „Recht“ spricht.

 

In anderen Ländern, etwa in Amerika, hat sich neben den Gerichten die Mediation als zusätzlicher Weg herausgebildet, wo nicht der Richter, sondern

  • die Parteien selbst,
  • unter Anleitung eines Mediators = Vermittler,
  • gemeinsam nach fairen, für sie akzeptablen Lösungen für die Beilegung des Streites suchen.

 

Entscheidungen

in Bewegung bringen

Unterschiede:

 

Gerichtsverfahren:

  • Fristen der Verjährung und Verfristung werden durch die Klagseinbringung gehemmt (zB. ein einmaliger Ehebruch würde grundsätzlich nach 6 Monate als Scheidungsgrund mangels Klagseinbringung sonst verfriesten).
  • Im Verfahren muss der/die Richter/Richterin davon überzeugt werden, wie schlecht und verwerflich meine Gegenseite (Kläger/Beklagter) in der Vergangenheit gewesen ist und ich allein der/die Gute bin (sog. Dreckwäsche waschen).
  • Verlierer zahlt die gesamten anfallenden Prozesskosten (Gerichtsgebühren, Gutachterkosten, Kosten des eigenen und gegnerischen Anwaltes).
  • Das Urteil richtet sich nicht nach „Gerechtigkeit“, sondern nach Beweiserfolg und wird dieses zwangsweise über beide Parteien verhängt.
  • letztlich werden beide erbitterte Gegner und sohin jeder irgendwo zum Verlierer.

 

Mediationsverfahren:

  • Im Familienrecht werden durch Beginn des Mediationsverfahren sämtliche gesetzliche Fristen ebenfalls gehemmt.
  • Das Verfahren ist freiwillig und kann jederzeit abgebrochen werden.
  • Die Parteien sollten wissen, was sie wirklich wollen und sollten dies auch etwas realistisch einschätzen können (daher: Vorinformation einholen zB kostenlose Rechtsinformation bei Gerichtstagen in den Bezirsgerichten, Mediationsanwälte, etc.).
  • Im Familienbereich gibt es die geförderte Familien-Co-mediation, wo durch Fördergelder die Kosten der Mediation je nach Familieneinkommen zur Gänze oder zum Teil staatlich finanziert werden können.
  • In einen besonders geschützten Rahmen werden Streitthemen angesprochen.
  • Unterschiedliche Sichtweisen bleiben stehen (ich muss nichts beweisen!), Missverstände werden ausgeräumt.
  • Es wird Bedacht auf die zukünftige Lebenssituation genommen und alle Anliegen und Bedürfnisse in einer kreativen Gesamtlösung mit eingebunden.
  • Ergebnis wird von beiden Parteien als gemeinsam erarbeitete Lösung getragen.
  • Es gibt nur Gewinner, keine Verlierer.

 



Somit lebt die freiwillige Mediation letztlich vom

  • „Schreckensgespenst“ der Unsicherheit einer kostenintensiven Prozessführung, da
  • eine vernunftbezogene Abwägung gewöhnlich dazu führt, weiter und weiter zu verhandeln, als sich „irgend ein unliebsames Ergebnis“ von einem/r Richter/Richterin aufzwingen zu lassen.

 

Wann ist Mediation sinnvoll?

  • Für das Ausarbeiten von Scheidungsbedingungen zur Durchführung der „einvernehmlichen Scheidung“
  • Wenn eine Auseinandersetzung sich in einer Sackgasse befindet
  • Wenn Interesse an guten zukünftigen Beziehungen besteht
  • Wenn eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden soll
  • Wenn der Konflikt einen beherrscht, blockiert und krank macht.

 

Weitere Anwendungsgebiete

  • Nachbarschaftsrecht
  • Trennung und Scheidung
  • Erb– und Nachfolgefragen
  • Mietrecht
  • Wirtschafts- und Unternehmensrecht
  • Arbeitsrecht
  • Umweltrecht u.v.m.

Rechenbare Vorteile einer Mediation für Unternehmer

  • Reibungsloser Arbeitsablauf ermöglicht Zeitgewinn und Kostenersparnis
  • Motivierte Mitarbeiter erreichen höhere Produktivität
  • Unternehmerziele werden durch Motivation und Identifikation zu Mitarbeiterzielen
  • Vermeidung von Gerichtskosten
  • weniger Kosten durch Kündigungen und Neueinschulungen

 

Geförderte Familienmediation