Geförderte Familien Co-Mediation

Eine Chance sowie
Herausforderung
für Veränderung
und
Neugestaltung

 

Co-Mediation hat sich besonders im Familienbereich bewährt und ist ein

  • modernes, staatlich kostengefördertes Verfahren,
  • auf faire und anständige Art und Weise
  • mit professioneller Hilfe

die erforderlichen Scheidungsvoraussetzungen zwischen Ehepartnern für eine „einvernehmliche Scheidung“ auszuhandeln,

 

Sie wird

  • jeweils von zwei in der staatlichen Liste (Bmst f. Justiz) eingetragenen Mediatoren vorgenommen, wobei
  • ein Mediator/Mediatorin eine psychosoziale Ausbildung (zB. Psychotherapeutin) und
  • der andere Mediator/Mediatorin eine juristische Ausbildung (zB. Rechtsanwalt) hat.

Dieses „Zusammenspannen“ von unterschiedlichen Kernkompetenzen, möglichst als gemischtes Doppel (Mann/Frau), hat sich besonders bewährt im Zusammenhang mit

  • Scheidung,
  • Obsorgeregelung,
  • Trennung,
  • Kindesunterhalt,
  • Auflösung einer Lebensgemeinschaft,
  • Ehegattenunterhalt,
  • Besuchsrechtsregelung,
  • Vermögensaufteilung

 

und wird gemäß § 39c FLAG vom BMSG kostenmäßig 



 

Je nach Höhe des Familiennettoeinkommens und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder gewährt das Ministerium eine Gesamtförderung bzw. muss ein Selbstbehalt geleistet werden.

  • Die Höhe des Selbstbehaltes wird auf Grund einer amtlichen Tariftabelle errechnet und ist nach Abschluss der Sitzung sofort an das Mediatorenteam zu bezahlen.
  • Die Abrechnung des Zuschusses vom Ministerium wird (von mir) über den Co-Mediationsverein direkt mit der Behörde abgewickelt, Sie brauchen sich praktisch hier um nichts zu kümmern.

Ein Beispiel:

Bei einem Familiennettoeinkommen (ohne Kinderbeihilfe) bis EUR 2.200,00 und zwei sorgepflichtigen Kindern liegt der zu bezahlende Selbstbehalt pro Person und Stunde bei EUR 7,00.

 

Beizubringen sind:

  • Einkommensnachweise beider Medianten (Familieneinkommen)
  • Einkommen bei unselbstständiger Tätigkeit - Gehalts- oder Lohnzettel der letzten 3 Monate
  • Einkommen bei selbstständiger Arbeit - Einkommenssteuerbescheid des vergangenen Jahres
  • Bei sonstigen Einkommen - zB. Bestätigung über Arbeitslosenbezug, Karenzgeld, Notstand